Unterhaltsangelegenheiten und Unterhalt
Durch den Nachweis, daß die angeblich unterhaltsberechtigte Person einer beruflichen Tätigkeit nachgeht
bzw. in einer eheähnlichen Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft (eheähnliches Verhältnis) lebt,
kann unter entsprechenden Voraussetzungen bewiesen werden, daß der Unterhaltsanspruch verwirkt ist.
Die von uns erbrachten Erkenntnisse werden in Form einer Ermittlungs- bzw. Observationsmappe
inklusive gefertigter Lichtbilder dokumentiert. Diese Dokumentation sowie die Zeugen (unsere Detektive),
welche im Bestreitensfalle zur Verfügung stehen, sorgen für eine vollständige gerichtsfähige Beweisführung.
Bitte bedenken Sie, daß die oben aufgeführten Angaben allgemein gehalten sind.
Jeder Problemfall ist ein Einzelfall. Für die persönliche Besprechung Ihrer Angelegenheit
stehen Ihnen unsere kompetenten Mitarbeiter jederzeit gerne zur Verfügung. Rufen Sie uns einfach an: 0800 - 540 540 1
Unternehmens-Partner:
Krones Consulting Deutschland - Unternehmen für Sicherheitsanalysen | Wirtschaftsdetektei Hans J. Abel